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1.
Gehorsam (BHP 1)
1.1
Führigkeit
Der Hund folgt seinem Hundeführer an der linken Seite, angeleint, ohne an der
Leine zu ziehen.
Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x
100 cm).
Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der Hundeführer mit dem nicht zu
kurz
angeleinten Hund Bäume oder Pfosten umgeht.
Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß.
Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens
sechs Personen, einige
davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder
sitzen.
Die gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt werden.
1.2
Folgsamkeit
Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei
laufen (Entfernung ca. 30 - 50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht
dieser auf Anweisung des Richters mit dem freilaufenden Hund zu einem markierten
Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der
Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück.
Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Der Hundeführer
hat vorher anzu-sagen, welche Variante er wählt.
1.2.1.
Ohne Halt - auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu
kommen und sich von diesem nicht mehr zu entfernen. Erfüllt der Hund diese
Aufgabe trotz wiederholter Aufforderung durch den Hundeführer nicht, hat er die
Prüfung nicht bestanden.
1.2.2. Mit Halt - Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer
auf Hör- oder Sicht-zeichen Halt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht
Halt, hat er die Prüfung nicht bestanden.
1.3 Ablegen
Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu
vier Hunden zu prüfen.
Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m, nebeneinander frei oder angeleint
abgelegt. Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen.
Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf
bestehen. Die Hunde dürfen den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den
Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben sie anhaltend Laut,
winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so
sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem
angeleinten, nicht an der Prüfung teilnehmenden Hund in einer Entfernung von
ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.
Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem Richter genügend Zeit zu geben,
jeden einzelnen Hund genau zu beobachten.
1.4 Verhalten bei Geräuschen
Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der
Leine, mindestens 10 m
vom Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt
kräftig mit einem Metall-
hammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr ( 90 mm x 4
mm x 300 mm).
Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen
sie auf den Lärm hin
aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die Prüfung nicht bestanden.
1.5
Verhalten gegenüber Menschen
Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen
Hund frei bei Fuß ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6
Menschen bewegen sich sternförmig bis unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu.
Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder und gehen
zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer
und seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen
zeigen. Der Hund darf den Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.
1.6
Verhalten im Straßenverkehr
Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem
Hund an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße.
Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer
und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und spannt in Höhe
des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer
mitgeführten Zeitung.
Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem
angeleinten Hund die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich
anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der
Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten
Mal.
Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.
Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und
ruhig verhalten, er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.

2.
Führersuche und Warten (BHP 2)
2.1
Führersuche
Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es
gehört daher zu ihren
bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten
auszuarbeiten. Besonders bereit-
willig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin.
Zur
Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer zusammen mit einem Helfer im
offenen Gelände oder in
einem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen Haken. Beide haben sich
ruhig zu verhalten.
Der zu prüfende Hund wird von einem Helfer gehalten und darf die sich
entfernenden Personen nicht beob-
achten.
Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom Richter am Spurbeginn
angesetzt. Der Hund hat die
Fährte frei und zügig auszuarbeiten und muss seinen Führer finden.
Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am Spurbeginn neu ansetzen.
2.2
Warten
Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in das er nicht hinein darf,
warten. Dazu ist er vor dem
Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in
das Gebäude ausser Sicht des Hundes.
Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz
zu warten.
Folgende Ablenkungen sind zu prüfen: 1. Jogger
2. Radfahrer
3. Mensch mit Hund
Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut, winselt ständig oder zerrt an der
Leine, so hat er die Prüfung nicht bestanden.
3.
Wasserfreude (BHP 3)
Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im
Wasser. Dies ist ein zusätz-licher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.
Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger, schwimmfähiger Gegenstand
vom Hundeführer mindestens 6 - 8 m weit in tiefes, stehendes Wasser geworfen.
Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer holen. Die einmalige
Wiederholung und Zuspruch durch den Führer sind gestattet. Verläuft auch der
zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude nicht bestanden.
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